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Mittwoch, 02.02 2011
“Übrigens, die vier Positionen des Gesetzentwurfes ‘Über den Bodenmarkt’ und dabei eben der Verkauf von Ackerland, wir nach unseren Einschätzungen zum 1. Januar 2013 eingeführt”, erklärte Kaljushnyj.
Dabei betonte er, dass die Verschiebung der Aufhebung des Verkaufsmoratoriums um ein weiteres Jahr damit in Verbindung steht, dass unbedingt die Gesetze “Über den Bodenmarkt” und “Über das Bodenkataster”, sowie einige für die Funktion der Gesetze notwendigen Akte beschlossen werden müssen.
Vorher hatte Kaljushnyj prognostiziert, dass die Werchowna Rada den Gesetzentwurf zum Bodenmarkt im 1. Quartal 2011 beschließt.
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Schlagworte: Bodenkataster, Bodenmarkt
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