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Montag, 28.03 2011
Die Staatliche Agentur für Bodenressourcen der Ukraine (Gossem) schlägt vor den Verkauf von Grundstücken mit landwirtschaftlicher Bestimmung auf 900-2.100 ha pro Person zu beschränken.
Dies ist der überarbeiteten Version des Gesetzentwurfes “Über den Bodenmarkt” zu entnehmen, welche auf der Seite der Behörde veröffentlicht wurde.
Gemäß dem Dokument können Grundstücke mit landwirtschaftlicher Bestimmung aus staatlichem oder kommunalem Eigentum für die Führung einer landwirtschaftlichen Produktion nur an Bürger der Ukraine in Größen verkauft werden, welche die maximale Gesamtfläche des Privateigentums für eine Person für das Betreiben einer landwirtschaftlichen Produktion in der entsprechenden Region nicht übersteigen.
Vorgesehen ist diese maximale Fläche folgendermaßen zu beschränken: in der Polissja – 1.500 ha, in der Waldsteppe – 1.750 ha, in der Steppe – 2.100 ha, in den Karpaten – 900 ha und im Berggebiet der Krim – 1.100 ha.
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Schlagworte: Bodenmarkt
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